AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorrang
Die AGB der NEO Catering GmbH gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die
Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar
u.a.. Unabhängig vom Ort der Belieferung, sowie für die Anmietung von
Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage
unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie
im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.
1. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei
einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und
Veranstaltungsbeginn, behält sich die NEO Catering GmbH das Recht vor, eine Preisänderung
vorzunehmen.
2. Auftragsannahme
Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend.
3. Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der NEO Catering GmbH die genaue Anzahl der
Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 3 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn verbindlich mit zuteilen. Diese Angaben gelten als Grundlage für die
Endabrechnung, ausgenommen bei vereinbarter Abrechnung nach Verbrauch bzw. tatsächlicher
Einsatzzeit wie z.B. Getränke und Personal.
4. Reklamationen
Allgemeine Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung
unverzüglich nach Erhalt der Ware und der Speisen erfolgt. Der Umtausch vom Auftraggeber
falsch bestellter Waren ist bei Lebensmittel- und Genussmittel nicht möglich. Für
unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die NEO Catering GmbH keine Haftung.
5. Leitungshindernisse
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der NEO Catering GmbH
liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment entstehen,
ist NEO Catering GmbH berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder
Equipment zu liefern.
6. Zahlung
Unsere Lieferungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der
Rechnung zahlbar, soweit auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist. Bei allen Aufträgen
behält sich die NEO Catering GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur
Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Aufträgen mit einem Netto-Umsatzvolumen über € 1.000,-- erfolgen
- 50 % der geschätzten Gesamtkosten Akontorechnung bei Auftragserteilung
- der Rest bei Erhalt der Abschlussrechnung
7. Fehlmengen, Bruch- und Verlust
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der
Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und
Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Bei
Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggebers werden die Kosten der
Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.
8. Mietkonditionen
Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.Ä.) beziehen sich auf eine
Mieteinheit von 2 Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe)
gelten als jeweils ganzer Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in
Anspruch, ist die NEO Catering GmbH dazu berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben.
Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten
Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so
ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.
9. Storno
Kündigt der Auftraggeber nach schriftlicher Bestätigung den Vertrag,
so werden 10% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert fällig.
Kündigt der Auftraggeber bis längstens 42 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag,
so werden 25% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert fällig.
Kündigt der Auftraggeber 41 bis 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag,
so werden 50% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert fällig.
Kündigt der Auftraggeber 30 bis 18 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag,
so werden 75% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert fällig.
Erfolgt der Rücktritt in weniger als 18 Werktagen vor Lieferung, so werden 100% des
Auftragswertes fällig.
Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer Veranstaltungsräumlichkeit, so
behält sich die NEO Catering GmbH vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Angebot)
in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine
Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Für Produkte und Equipment welche extra für einen Auftrag angemietet oder angeschafft
werden, können innerhalb eines Vertrages gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden. Es
gelten hierfür die Stornierungsgebühren des Verleihers.
Bei Onlinebestellungen über unseren Webshop gilt eine 100% Stornierungsgebühr ab verbindlich getätigter Bestellung über unseren Webshop.
10. Rücktritt
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so
ist die NEO Catering GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die NEO Catering
GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten. Insofern die NEO Catering GmbH nicht Eigentümer einer
Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet die NEO Catering
GmbH nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person
oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Die NEO Catering
GmbH behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
11. Schadensersatzpflicht
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich
auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die NEO Catering GmbH übernimmt für
Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer
bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle
Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher,
Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu
Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Bei
besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das
Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Mit der Auftragserteilung werden
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Änderungen und Abweichungen von diesen
Vertragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Ihre Ansprechpartner
Geschäftsführer
m.hauck@neo-catering.de
Kreativität, Spaß und Wille sind unsere Attribute zum Erfolg.
Leitung Catering & Events
h.richter@neo-catering.de
Sorgfältige Planung, Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit machen Ihre Veranstaltung zu einem Erfolg.
Wilhelm-Stein-Weg 12
22339 Hamburg
E-Mail: info@neo-catering.de
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